Fotos 2014
17.04.2014 - Osterfeuer 2014
Nach § 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG) dürfen Bilder von Personen bei Versammlungen und Aufzügen auch ohne Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden. Das bedeutet, wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt (z. B. öffentlich zugängige Sportveranstaltungen), muss damit rechnen, abgebildet zu werden und muss dies auch in gewissen Grenzen akzeptieren.
Sollten Sie dennoch mit der Veröffentlichung einer Abbildung nicht einverstanden sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf (Kontaktformular). Wir werden dann das betreffende Bild von unserer Website entfernen.